§ 1 Allgemein
Die Leistungen und Angebote der „S&D® System GmbH“ erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden (Gegenbestätigung) unter Hinweis auf dessen Geschäftsbeziehung wird widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese für jeden einzelnen Auftrag schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Angebote der „S&D® System GmbH“ sind freibleibend und unverbindlich. Ein wirksamer Vertrag kommt erst nach Bestellung des Auftraggebers/Kunden und der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die „S&D® System GmbH“ zustande. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Angaben in Prospekten, Katalogen und technischen Unterlagen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet wurden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die „S&D® System GmbH“ Eigentums- und Urheberrechte vor. Sämtliche Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie dem Auftraggeber/Kunden übergeben wurden.
§ 3 Leistungsgegenstand
Die „S&D® System GmbH“ verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen auszuführen. Die Lieferung sind in der Auftragsbestätigung nicht abschließend. „S&D® System GmbH“ behält sich vor, den Leistungsinhalt jederzeit angemessen zu ändern, soweit der Auftraggeber/Kunde vor bzw. bei Vertragsabschluss unvollständige bzw. unrichtige Informationen erteilt hat.
§ 4 Lieferzeitraum
Liefertermine sind nur dann verbindlich, sofern diese von der „S&D® System GmbH“ schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die „S&D® System GmbH“ hat Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, gesetzliche Vorschriften, die nicht gewährleistete An- und Abfahrt, eingeschränkte Lademöglichkeit mit den Fahrzeugen, usw. Dies gilt ebenfalls, wenn die Ereignisse bei Vertragspartnern der „S&D® System GmbH“ eintreten.
§5 Pflichten des Auftraggebers/Kunden
Der Auftraggeber/Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche behördliche Genehmigungen zur Nutzung der bestellten Ware kostenfrei vorliegen. Davon unberührt bestehen das Vertragsverhältnis und die Pflichten des Auftraggebers/Kunden gegenüber der „S&D® System GmbH“. Der Auftraggeber/Kunde hat Gewähr dafür zu bieten, dass die Lieferung der Ware uneingeschränkt möglich ist. Nimmt der Auftraggeber/Kunde die Lieferung nicht an, hat er für den ordnungsgemäßen und unbeschadeten Rücktransport Sorge zu tragen. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn das Zustellunternehmen die Ware beim Auftraggeber/Kunden ablegt, weil hierzu eine Genehmigung vorlag.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Entgelts, dass nach Lieferung und Rechnungslegung binnen 3 Werktagen fällig ist. Unabhängig davon ist die „S&D® System GmbH“ berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen und von der Zahlung seine Leistungs- erbringung abhängig zu machen. Preisänderungen bzw. Vergütung zusätzlicher Leistungen behält sich die „S&D® System GmbH“ vor, sofern sich bei den beauftragten Produzenten Änderungen ergeben. Die Lieferung von Waren und Leistungen erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
§ 7 Zahlungsverzug/Mahnung
Gerät der Auftraggeber/Kunde in Zahlungsverzug steht es der „S&D® System GmbH“ frei, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Bei Privatkunden belaufen sich die Verzugszinsen auf 5% p.A., bei Geschäftskunden belaufen sich die Verzugszinsen auf 8% p.A. Die „S&D® System GmbH“ behält sich vor höhere Schadensersatzansprüche aufgrund des Zahlungsverzuges, belegt durch Nachweise, geltend zu machen. Eventuell entstehende Kosten durch Mahnungen, Gerichtsverfahren und/oder gerichtliche Mahnverfahren trägt der Auftraggeber/Kunde.
§ 8 Mängel
Mängel an den Leistungen von „S&D® System GmbH“ sind unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bzw. unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit stellen keine Mängel dar. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung bzw. übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Von dem Auftraggeber/Kunden gewünschte Garantien oder Zusicherungen bedürfen auch bei Folgeschäden stets der schriftlichen Bestätigung. Die Mitarbeiter und Kooperationspartner sind nicht berechtigt, Garantien oder Zusiche- rungen zu erklären.
§ 9 Haftung
Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In allen anderen Fällen ist die Haftung von der „S&D® System GmbH“ für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen, sofern die Haftung unter dem anwendbaren Recht nicht zwingend ist. Insbesondere haftet die „S&D® System GmbH“ nicht für indirekte Schäden, Fehlanwendungen, Anwendungen ohne behördliche Genehmigung, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers/Kunden. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen der „S&D® System GmbH“.
§ 10 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der „S&D® System GmbH“ und dem Auftraggeber/Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Privatkunden ist das BGB zugrundeliegend. Bei Geschäftskunden oder Kunden, die in Ihrem Handeln mit einem Unternehmen konform sind (bspw. Handelsvertreter, Freiberufler o.Ä.) liegt das HGB zugrunde. Soweit der Auftraggeber/Kunde bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Nordhorn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen an der nächsten kommenden Vereinbarung treffen. Nebenabreden, Vertragsänderungen oder -Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.